Mieterhöhungsverlangen über einen Mietspiegel

Von: MLSeminare
Eingetragen am: 28.4.2009
Ein Mieterhöhungsverlangen ist wegen falscher Einordnung der Wohnung in ein für die Wohnung nicht in Betracht kommendes Rasterfeld nicht formell unwirksam. BGH v. 11.3.2009, Az: VIII ZR 316/07