Mieterhöhungsverlangen über einen Mietspiegel |
| Von: MLSeminare |
| Eingetragen am: 28.4.2009 |
| Ein Mieterhöhungsverlangen ist wegen falscher Einordnung der Wohnung in ein für die Wohnung nicht in Betracht kommendes Rasterfeld nicht formell unwirksam. BGH v. 11.3.2009, Az: VIII ZR 316/07 |